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Vertragspartner und AGB

Das Theater Purkersdorf verkauft Theaterkarten ausschließlich zu diesen AGB.

Theaterkartenpreise

Es finden die jeweiligen Kategoriepreise für Sitz- und Stehplätze gemäß der jeweils geltenden Preisliste Anwendung.

Ermäßigte Karten können von einzelnen Interessenten nur dann erworben werden, wenn sie einem der jeweils begünstigten Personenkreise angehören. Ein Rechtsanspruch auf Ermäßigungskarten, auf bestimmte Karten oder Kartenkategorien besteht nicht. Pro Interessent wird nur eine Karte abgegeben. Die Ermäßigungskarten sind ohne einen die Begünstigung begründenden Nachweis ungültig. Bei unsachgemäßer Inanspruchnahme einer Karte kann der Unterschiedsbetrag eingehoben oder der Besucher der Vorstellung verwiesen werden. Der Kaufpreis der Karte wird in letzterem Falle auch nicht teilweise zurückerstattet.

Theaterkarten

Jede gültige Karte berechtigt eine Person zum Besuch der angegebenen Vorstellung unter Einhaltung der Hausordnung. Dem Personal des Publikumsdienstes ist auf Verlangen stets die gültige Karte vorzuweisen. Es ist nicht zulässig einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder die obigen Bestimmungen kann der Besucher ohne Rückerstattung des Kaufpreises der Vorstellung verwiesen werden.

Änderungen und Absage von Vorstellungen

Rollenumbesetzungen sind in keinem Fall ein Grund für eine Zurücknahme von Karten, Ankündigungen der Besetzung gelten nicht als Geschäftsgrundlage des Kartenerwerbes. Änderungen der Besetzung bleiben somit ausdrücklich den Bühnengesellschaften vorbehalten.

Kurzfristige zeitliche Verschiebungen des Vorstellungsbeginns berechtigen den Erwerber nicht zur Rückgabe der erworbenen Karte. Es obliegt dem Besucher, sich am Vorstellungstag über allfällige Änderungen z.B. über die Homepage oder auch telefonisch bei der jeweiligen Bühnengesellschaft zu informieren. Bei Abbruch der Vorstellung wird eine Ersatzvorstellung angeboten oder, falls dies aus spielplantechnischen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, der Eintrittspreis nur dann rückerstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als eine halbe Stunde gespielt wurde.

Im Falle der Absage einer Veranstaltung oder im Falle einer Änderung des Theaterstückes kann die über die Kartenkasse oder den Online-Verkauf erworbene Karte innerhalb von sieben Werktagen (Samstage gelten nicht als Werktage) ab dem Veranstaltungsdatum bei der Kartenkasse des Ensembles einmalig auf einen anderen Termin unter Rückgabe der Originalkarte umgetauscht werden.

Auf Wunsch wird auch der Kaufpreis der Karte zurückerstattet.

Rollstuhlplätze

Jeder Randplatz kann als Rollstuhlplatz eingesetzt werden. (Flexible Sitze)

Bild- und Tonaufnahmen

Bild- und Tonaufnahmen sind während der Vorstellung nicht gestattet. Bei Fernseh-, Film- und Videoaufnahmen erklärt sich der Besucher mit eventuell entstehenden Aufnahmen seiner Person einverstanden.

Persönliche Daten und Email Adressen

Persönliche Daten und Email Adressen, die Sie im Zuge Ihrer Bestellung an uns übermitteln, werden zur Abwicklung Ihrer Bestellung zumindest für sechs Monate gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Änderungsvorbehalt

Wir behalten uns vor, unsere AGB jederzeit zu ändern.

AUSZUG AUS DER HAUSORDNUNG

Theater Purkersdorf | STEINBRUCH DAMBACH PURKERSDORF | Tullnerbachstraße 69, 3011 Purkersdorf und STADTSAAL PURKERSDORF | Bachgasse 10, 3002 Purkersdorf

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nur eine geschlechtsspezifische oder neutrale Form einer Personenbezeichnung (Berufsbezeichnung) verwendet.

Die Hausordnung regelt die Verpflichtungen und das Verhalten von theatereigenen Bediensteten im Zusammenhang mit dem Theaterbetrieb und die Bedingungen für den Aufenthalt und das Verhalten von theaterfremden Personen.

Publikumseinlass bei Veranstaltungen

Der Publikumseinlass erfolgt nach Durchführung der Freigabe des Theaterareals/gebäudes durch den feuerpolizeilichen und sicherheitstechnischen Beamten des behördlichen Aufsichtsdienstes. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Räume ausreichend beleuchtet und die Notbeleuchtung eingeschaltet sein. Bis dahin ist dem Publikum nur der Zugang in den Kassenbereich des Theaters zu gewähren.

Veranstaltungsbesucher dürfen in das Zuschauerhaus nur eingelassen werden, wenn sie eine gültige Eintrittskarte vorweisen. Die Überprüfung hat durch den Publikumsdienst (Billeteure) zu erfolgen.

Offensichtlich betrunkenen oder sonst unter dem Einfluss von Suchtmitteln stehenden Personen ist der Zutritt trotz gültiger Eintrittskarte zu verwehren.

Mäntel und Schirme etc. sind an den zugeordneten Garderoben abzugeben. Gehhilfen sind davon ausgenommen.

Die jeweiligen Plätze dürfen nur nach Maßgabe der Berechtigung durch die Eintrittskarte bzw. entsprechend der Zuweisung durch den Publikumsdienst des Theaters eingenommen werden.

Der Einlass von Kindern und Jugendlichen in den Publikumsbereich ist bei Veranstaltungen entsprechend den Bestimmungen des jeweilig geltenden Jugendschutzgesetzes zu gestatten. Gehunfähige Personen und Rollstuhlfahrer können nur im Ausmaß der vorhandenen für diesen Bereich genehmigten Behindertenplätze eingelassen werden. Rollstuhlfahrer dürfen nur mit ihren Rollstühlen und nur auf den genehmigten Rollstuhlplätzen an der Veranstaltung teilnehmen. Die Aufstellung von Rollstühlen auf Verkehrswegen ist strikt untersagt.

Zu spät kommende Besucher dürfen nach Beginn der Vorstellung grundsätzlich nicht mehr eingelassen werden. Ein Einlass ist erst bei der nächsten anhaltenden Unterbrechung der Vorstellung, wie etwa bei Lichtpausen oder anhaltendem Beifall, möglich.

Verhalten des Publikums

Der Theaterbesucher hat dem Einlassdienst des Theaters die Eintrittskarte unaufgefordert vorzuweisen.

Besucher der Veranstaltungen des Theaters dürfen die Vorstellungen nicht stören oder andere Besucher belästigen.

Den von den behördlichen Überwachungsorganen und dem Publikumsdienst getroffenen Anordnungen ist Folge zu leisten.

Fotografieren sowie Bild- und Tonaufnahmen vor, während oder nach der Vorstellung sind nur mit Genehmigung der Theaterleitung gestattet. Der Einsatz von Blitzlicht ist grundsätzlich untersagt.

In den Zuschauerraum mitgenommene Überbekleidung muss anbehalten werden, Hüte sind abzunehmen.

Nahrungs- und Genussmittel, Gläser und Getränke etc. dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

Handys müssen vor Vorstellungsbeginn unbedingt ausgeschaltet werden.

Aufgaben und Verhalten des Publikumsdienstes

Den Billeteuren obliegen die Kontrolle der Eintrittskarten, die Einweisung der Besucher auf ihre Plätze, der Verkauf der Programme sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung im Zuseherbereich. Es ist den Billeteuren untersagt, Personen ohne gültige Eintrittskarten in den Zuschauerraum einzulassen. Die Billeteure haben dafür zu sorgen, dass Gegenstände, die bei Gefahr den Fluchtweg behindern könnten,  abgegeben werden.

Es ist Pflicht des Publikumsdienstes, das Publikum höflich und zuvorkommend zu behandeln, gebrechliche Personen aller Art in jeder Weise zu unterstützen und bei auftretendem Unwohlsein eines Besuchers den Rettungsdienst zu verständigen. Beschwerden des Publikums sind entgegenzunehmen und womöglich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers am nächsten Werktag an die Theaterleitung weiterzugeben. Auf Verlangen haben die Personen des Publikumsdienstes dem Besucher ihren Namen zu nennen.

Die Angehörigen des Publikumsdienstes sind verpflichtet, sich während der Proben und Vorstellungen ruhig zu verhalten, sodass der Bühnenbetrieb nicht gestört wird.

Sie haben die von der Theaterleitung angeordnete Dienstkleidung zu tragen, allen störenden Vorkommnissen entgegenzuwirken und bei Streitigkeiten unter den Theaterbesuchern vermittelnd einzuwirken. Sie sind berechtigt, bei Nichtbefolgung ihrer Anordnungen durch die Besucher die Unterstützung der behördlichen Überwachungsorgane in Anspruch zu nehmen. Sie sind auch verpflichtet, nach Schluss der Veranstaltung für eine geordnete Räumung des Zuschauerbereichs Sorge zu tragen.

Meldungen der Theaterbesucher über wahrgenommene Gebrechen und Schäden sind umgehend der Theaterleitung bzw. den behördlichen Aufsichtsorganen zur Kenntnis zu bringen.

Bei Gefahr für das Publikum sind (in der Regel über Anordnung der behördlichen Aufsichtsorgane) die Theaterbesucher rechtzeitig zum Verlassen des Theatergebäudes aufzufordern. In einem solchen Falle haben die Bediensteten alle Ausgänge zu öffnen und die Theaterbesucher zu einem möglichst ruhigen und schnellen Verlassen des Theatergebäudes, unter gleichmäßiger Benutzung der zur Verfügung stehenden Ausgänge, anzuhalten.

Im Falle einer grundlosen Beunruhigung haben die Bediensteten des Publikumsdienstes die Theaterbesucher zu beruhigen und zum Verbleiben auf den Plätzen zu verhalten.

Nach Vorstellungsschluss ist der Publikumsbereich durch den Publikumsdienst auf verlorene oder zurückgelassene Gegenstände abzusuchen. Fundgegenstände werden an der Abendkasse bis zum Ende der Produktionszeit verwahrt.

Das Aufstellen zusätzlicher Sitzgelegenheiten im Zuschauerraum ist untersagt.